Markenbeschwerdeverfahren – „iMOVE/IMOVIE“ – zur Kennzeichnungskraft – Identität und hochgradige Ähnlichkeit der Waren und Dienstleistungen – keine Verwechslungsgefahr – deutlicher begrifflicher Unterschied – keine Verwechslungsgefahr durch gedankliche Verbindung
Markenbeschwerdeverfahren – „PINKCHANNEL (Wort-Bild-Marke)/Pink T.V. (Gemeinschaftsmarke)“ – Dienstleistungsidentität – zur Kennzeichnungskraft – keine bildliche und klangliche Verwechslungsgefahr – keine Verwechslungsgefahr durch einen übereinstimmenden prägenden Bestandteil – keine gedankliche Verbindung – keine Übereinstimmung im Sinngehalt
Leistungen eines Partyservice unterliegen dem Regelsteuersatz – Keine Klärungsbedürftigkeit – Anforderungen an die Beschwerdebegründung bei behaupteter Divergenz
Markenbeschwerdeverfahren – „46/46 (Gemeinschaftsmarke, Wort-Bild-Marke)“ – zur Waren- und Dienstleistungsähnlichkeit im Bereich Informationsvermittlung, Telekommunikation und Internet – teilweise klangliche und begriffliche Verwechslungsgefahr