Erfolgloser, da nicht hinreichend begründeter Eilantrag gegen §§ 3 bis 7 des Berliner Gesetzes zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen (juris: MietBegrG BE) – auch bei Antrag auf Außervollzugsetzung eines Gesetzes sind Darlegungen zu eigenem schwerem Nachteil des Antragstellers erforderlich
Stattgebender Kammerbeschluss: Verneinung des Rechtsschutzbedürfnisses für Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung gem § 80 Abs 5 VwGO in einer Asylsache verletzt den Anspruch auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) – Gegenstandswertfestsetzung