Markenbeschwerdeverfahren – „RIAS (Wort-Bild-Marke)/1. RIAS-Jugendorchester/2. RIAS BERLIN/3. RIAS/4. RIAS Berlin Kommission (geschäftliche Bezeichnung)/5. RIAS KAMMERCHOR (Wort-Bild-Marke)“ – Einrede mangelnder Benutzung – Glaubhaftmachung der rechtserhaltenden Benutzung – abweichende Benutzungsform – keine Änderung des kennzeichnenden Charakters der Marken – Waren- und Dienstleistungsidentität und –ähnlichkeit – zur Kennzeichnungskraft – teilweise unmittelbare klangliche Verwechslungsgefahr – keine Glaubhaftmachung der erhöhten Bekanntheit der Widerspruchsmarke „RIAS“
Widerruf einer auf den Abschluss eines an einem Messestand geschlossenen Kaufvertrags gerichteten Willenserklärung: Begriff der gewöhnlichen Ausübung der Unternehmertätigkeit in beweglichen Gewerberäumen
Markenbeschwerdeverfahren – „Berliner Salon“ – Veränderung der angemeldeten Bezeichnung – Unkenntnis des Anmelders von der Unveränderlichkeit der Marke nach dem Anmeldetag – Sachbehandlung seitens der Markenstelle hat die Beschwerdeeinlegung mitverursacht – Rückzahlung der Beschwerdegebühr aus Billigkeitsgründen