(Berufungszurückweisung durch Beschluss: Nichtberücksichtigung von neuem Vorbringen im Berufungsverfahren; Teilzulassung der Revision beschränkt auf die Anspruchshöhe; Aufhebung und Zurückverweisung)
Gleichnamigenrecht: Unterlassungsanspruch eines Unternehmens gegen ein namensgleiches Unternehmen wegen gebietsübergreifender Werbung trotz vertraglich vereinbarter Aufteilung der Wirtschaftsräume