Berufungsbeschwer bei Verurteilung zur Unterlassung unerwünschter E-Mail-Werbung; Nachholung der Entscheidung über die Zulassung der Berufung durch das Berufungsgericht
Berufungsbegründungsschriftsatz: Übernahme der inhaltlichen Verantwortlichkeit bei Unterzeichnung durch einen anderen als den im Briefkopf angegebenen Rechtsanwalt