(Rechtsweg bei Streitverfahren von Trägerorganisationen des Gemeinsamen Bundesausschusses gegen diesen – Angelegenheit des Vertragsarztrechts – Klagebefugnis der Kassenärztlichen Bundesvereinigung gegen die Wirksamkeit von Richtlinien des GBA – Überweisungsvorbehalt in der Richtlinie des GBA zur Öffnung der Krankenhäuser für ambulante Behandlungen nach § 116b SGB 5 keine offensichtliche Kompetenzverletzung iS eines “ausbrechenden Rechtsakts” – Anrufung – Großer Senat – Rechtsschutz gegen Entscheidungen und Richtlinien des GBA)
Eigenständige Klärung von Vorfragen mit Auswirkungen auf die vertragsärztliche Honorierung für mehrere Quartale – Bewertungsausschuss – keine Verpflichtung für alle Arztgruppen Regelleistungsvolumina vorzuschreiben – Nichteinbeziehung von Nephrologen – Honorarverteilungsvertrag – Unwirksamkeit von Regelungen bezüglich Fachärzte für Innere Medizin mit Schwerpunkt Nephrologie – Gestaltungsfreiheit des Bewertungsausschusses – Begrenzung durch Gebot der Gleichbehandlung