Stattgebender Kammerbeschluss: Unzureichend begründete Entscheidung über Aufrechterhaltung von Auslieferungshaft verletzt Betroffenen in Freiheitsgrundrecht (Art 2 Abs 2 S 2 GG) – Annahme von Fluchtgefahr durch „weiteres Sichfernhalten“ aufgrund Bestreitens der Zulässigkeit der Auslieferung verfassungsrechtlich bedenklich
Nichtannahmebeschluss: Zu den Maßgaben der Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 GG) hinsichtlich der Gewährung von fachgerichtlichem Eilrechtsschutzes (hier: gem § 80 VwGO) im Anwendungsbereich der Dublin-III-VO (juris: EUV 604/2013) – hier: unzureichende Substantiierung einer Verletzung der Rechtsschutzgarantie, des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) oder des Willkürverbots (Art 3 Abs 1 GG) bzgl der Abschiebung einer Armenierin nach Italien