Stattgebender Kammerbeschluss: Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 S 1 GG) gebietet Bejahung des Rechtsschutzinteresses eines vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländers für fachgerichtlichen Eilrechtsschutz auch dann, wenn ein Abschiebungstermin gem § 59 Abs 1 S 8 AufenthG (juris: AufenthG 2004) nicht angekündigt werden darf und daher ungewiss ist – zudem keine unzulässige Vorwegnahme der Hauptsache im Falle eines Antrags auf Verpflichtung, im Asylfolgeverfahren von einer Mitteilung gem § 71 Abs 5 S 2 AsylG (juris: AsylVfG 1992) abzusehen bzw eine solche Mitteilung zu widerrufen – Gegenstandswertfestsetzung
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Anforderungen des Resozialisierungsgebots (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 1 Abs 1 GG) an die Wahrung der finanziellen Interessen Strafgefangener – hier: Gefangenentelefonie zu marktgerechten Preisen
Wert der Beschwer einer Verurteilung zur Auskunftserteilung: Bemessung für die Treuhandkommanditistin einer Publikums-Kommanditgesellschaft bei Auskunftserteilungspflicht über Namen, Anschrift und Beteiligungshöhe sämtlicher Treugeber