Nichtannahmebeschluss: Berücksichtigung einer evtl körperlichen Behinderung des Betroffenen bei der Kostenentscheidung im Zivilprozess mit Blick auf die Zweckentsprechung der Rechtsverfolgung in einer Mietsache – vorliegend jedoch kein schwerer Nachteil bei Nichtannahme ersichtlich (§ 93a Abs 2 Buchst b Halbs 2 BVerfGG)
Stattgebender Kammerbeschluss: Fortbestehendes Rechtsschutzinteresse trotz prozessualer Überholung bzgl Rechtsschutz gegen Gewährung von Akteneinsicht an Dritte im Strafverfahren – Anhörung des Angeklagten vor Gewährung von Akteneinsicht (hier: zugunsten der Nebenklägerin und gleichzeitig einzigen Tatzeugin) geboten – Gegenstandswertfestsetzung