Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Rundfunkfreiheit durch Anordnung der Durchsuchung von Geschäftsräumen eines Radiosenders im Rahmen eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens ohne hinreichende Abwägung des betroffenen Grundrechts – Fehlen der nach § 97 Abs 5 S 2 Halbs 2 StPO gebotenen gesonderten Subsidiaritätsprüfung – mangelnde Berücksichtigung der Schwere einer die gesamten Redaktionsräume umfassenden Durchsuchung im Rahmen der Angemessenheitsprüfung
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Rundfunkfreiheit durch Art und Weise der Durchsuchung von Geschäftsräumen eines Radiosenders im Rahmen eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens – unzureichende Abwägung des erheblich beeinträchtigten Grundrechts gegenüber dem Strafverfolgungsinteresse bei geringer Schwere der aufzuklärenden Tat – Grundflächenskizzen und Ablichtung der Redaktionsräume für Durchsuchungszweck nicht relevant
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) im Klageerzwingungsverfahren – Kenntnisnahme und Berücksichtigung von zentralem Parteivorbringen in angegriffenem Beschluss nicht erkennbar – hier: Nichtberücksichtigung von Hinweisen bzgl der Vorsätzlichkeit des Handelns des Beschuldigten bei Vorwurf der Rechtsbeugung