(Nichtzulassungsbeschwerde – grundsätzlich bedeutsame Rechtsfrage – überlanges Gerichtsverfahren – Aktivlegitimation von Grundsicherungsempfängern bei Entschädigungsklagen – möglicher Übergang des Entschädigungsanspruchs auf den Grundsicherungsträger nach § 33 SGB 2 – sozialgerichtliches Verfahren – Darlegung der Entscheidungserheblichkeit und Klärungsbedürftigkeit)
Sozialgerichtliches Verfahren – Nichtzulassungsbeschwerde – grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache – keine Klärungsbedürftigkeit von Rechtsfragen zur Reduzierung von Sozialversicherungsbeiträgen im Hinblick auf den Betreuungs- und Erziehungsaufwand für Kinder – kein Verfahrensmangel durch unterbliebene Beiladung der Bundesbank sowie des Ehegatten – rechtsmissbräuchlicher Befangenheitsantrag – kein Verstoß gegen das Recht auf rechtliches Gehör durch „Nichterhören“