Markenbeschwerdeverfahren – „Gegenstandswert im Widerspruchsbeschwerdeverfahren“ – Maßgeblichkeit des wirtschaftlichen Interesses des Inhabers der angegriffenen Marke – zum Regelgegenstandswert von 50.000 Euro
Markenbeschwerdeverfahren – „Gegenstandswert im Widerspruchsbeschwerdeverfahren“ – Maßgeblichkeit des wirtschaftlichen Interesses des Inhabers der angegriffenen Marke – zum Regelgegenstandswert von 50.000 Euro