Energiewirtschaftsrechtliches Verwaltungsverfahren: Kosten der Lastflusszusage als Kosten aus erforderlicher Inanspruchnahme vorgelagerter Netzebenen; Korrekturnotwendigkeit für die Festlegung der Erlösobergrenzen; neues Tatsachen- und Beweismittelvorbringen nach Ablauf der Beschwerdebegründungsfrist – E.ON Hanse AG
Markenbeschwerdeverfahren – Kostenfestsetzung im Widerspruchsverfahren – Auferlegung der Kosten des Erinnerungsverfahrens durch ein rechtskräftiges landgerichtliches Urteil – Festsetzung der Kosten durch die Markenabteilung – ein angefochtener Kostenfestsetzungsbeschluss ist nicht allein wegen des fehlenden separaten Beschlusses zur Festsetzung des Gegenstandswertes aufzuheben – kein wesentlicher Verfahrensmangel – zur Festsetzung der Höhe des Gegenstandswertes – zur Kostenverteilung in Nebenverfahren hier: Verfahren über die Beschwerde gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss – zur Wertfestsetzung im Beschwerdeverfahren