Stattgebender Kammerbeschluss: Offensichtlich unhaltbare Zurückweisung eines Richterablehnungsgesuchs verletzt Art 101 Abs 1 S 2 GG – hier: Ankündigung einer Strafanzeige gegen eine Prozesspartei begründet bei offensichtlich unzureichender Begründung Besorgnis der Befangenheit des Zivilrichters