Nichtannahme einer Urteilsverfassungsbeschwerde in einer sozialrechtlichen Sache mangels eines besonders schweren Nachteils iSd § 93a Abs 2 BVerfGG – Absehen von der Bestellung eines besonderen Vertreters (§ 72 Abs 1 SGG) kann Rechtsschutzgarantie des Art 19 Abs 4 GG sowie Gehörsanspruch gem Art 103 Abs 1 GG verletzen
Vermögensnachteil bei der Untreue: Schadenshindernde Kompensation des Abflusses aus dem betreuten Vermögen durch einen gleichzeitig eintretenden Vermögenszuwachs
Zwangsversteigerung eines Erbbaurechts: Erzielung eines wertgesicherten Erbbauzinses als ein mit der Bestellung des Erbbaurechts verfolgter Zweck; Verweigerung der Zustimmung zum Zuschlag bei fehlender Bereitschaft des Erstehers zur Übernahme der schuldrechtlichen Verpflichtung zur Anpassung des Erbbauzinses