Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Abgrenzung zum Betäubungsmittelhandel in nicht geringer Menge bei auf spätere Veräußerung zielendem Anbau von Cannabispflanzen
Stattgebender Kammerbeschluss: Wohnungsdurchsuchung im Abstand von 18 Monaten nach Ende des Tatzeitraums nicht hinreichend begründet – Verletzung des Art 13 Abs 1 GG bei mangelnden Erfolgsaussichten der Durchsuchung – hier: Durchsuchung wegen Verdachts des unerlaubten Erwerbs von Betäubungsmitteln – fehlende Darlegungen zur Auffindewahrscheinlichkeit
Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Grundsätze für Abgrenzung von Täterschaft und Beihilfe; Führen der Waffe allein durch den Gehilfen; Wesentlichkeit einer Aufklärungshilfe; Wertersatzverfall: Subsidiarität gegenüber dem Verfall