Zeitgleiche Begehung von Straftaten: Konkurrenzverhältnis zwischen dem Unterhalten eines Waffenlagers und dem unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge: Verbringung einer teilweise vom Angeklagten selbst und teilweise für einen anderen Händler bestimmten Betäubungsmittelmenge auf das Bundesgebiet