Besitzstandszulage nach § 3 TVÜ-KAT – Teilnahme am Bewährungsaufstieg – Tätigkeit in der maßgebenden Fallgruppe – Vorliegen eines geteilten Arbeitsplatzes
(Kein Erlass von Aussetzungszinsen nach § 237 AO, auch wenn die Aussetzung der Umsatzsteuer auf Meinungsverschiedenheiten der Steuerbehörden im Reverse-Charge-Verfahren beruht)