Bestellung eines Betreuers für die Aufgabenbereiche Gesundheitssorge und Heilbehandlung: Ablehnung der notwendigen Heilbehandlung durch den Betroffenen
(Arbeitslosengeld II – Unterkunft und Heizung – Erhöhung der angemessenen Unterkunftskosten durch Abschluss einer Modernisierungsvereinbarung auf Veranlassung des Mieters – analoge Anwendung des § 22 Abs 1 S 2 SGB 2)