Ablehnung des Erlasses einer eA bei offensichtlicher Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde in der Hauptsache – ua mangelnde Darlegung einer auf einem konkreten Hoheitsakt beruhenden Rechtsverletzung
Nichtannahmebeschluss mit Tenorbegründung: Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels Rechtswegerschöpfung sowie mangels hinreichend substantiierter Begründung – Abwarten des Ausgangs eines anhängigen Haftbeschwerdeverfahrens zumutbar