Rüge der verfahrensfehlerhaften Unterlassung einer Zeugenvernehmung bei Verzicht auf mündliche Verhandlung – Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache
(Konkludente Abnahme durch Entgegennahme der Werkleistung: Berücksichtigung erheblichen Parteivorbringens; gerichtlicher Hinweis auf einen von den Parteien bislang nicht berücksichtigten Umstand)