Markenbeschwerdeverfahren – „Stadtwerke Augsburg“ – es wäre wettbewerbswidrig, die Bezeichnung „Stadtwerke“ ohne eine Trägerschaft durch eine Kommune zu verwenden – keine Erstattung der Beschwerdegebühr
Markenbeschwerdeverfahren – „Wildschütz Jennerwein“ – zur Markenfähigkeit von Namen – Unterscheidungskraft – kein Freihaltungsbedürfnis – keine übliche Bezeichnung – kein Verstoß gegen die öffentliche Ordnung