Keine Verlagerung der Steuerschuld auf den Leistungsempfänger, wenn der Gläubiger das Sicherungsgut vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens beim Schuldner abholt und nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens selbst verwertet – Leistungsgebot als eigenständiger VA
Kein Klärungsbedarf hinsichtlich der Beweislast für Betriebsaufgabe oder Grundstücksentnahme – Umkehr der Beweislast bei schuldhafter Beweislastvereitelung durch Finanzamt – Abmilderung der Regeln einer strengen Überzeugungsbildung – Reduzierte Anforderungen an die Gewissheit von Tatsachenfeststellungen – Kein Verfahrensmangel bei Fehler in der Beweiswürdigung