(Patentbeschwerdeverfahren – „Aminosilan-beschichtete Eisennoxid-Nanopartikel“ – zum Anwendungsbereich für die Erteilung eines ergänzenden Schutzzertifikats – keine Erteilung eines ergänzenden Schutzzertifikats für ein Medizinprodukt, das kein Erzeugnis im Sinne von Art. 1 Buchst. b EGV 469/2009 enthält – kein ergänzendes Schutzzertifikat für Stoff, der keine arzneiliche Wirkung entfaltet – zum Begriff Erzeugnis – zum Begriff Wirkstoff)
Patentbeschwerdeverfahren – „Verfahren zur Zustandsermittlung eines Körpers“ – Zurückverweisungsentscheidung des BGH – zur erfinderischen Tätigkeit und Neuheit – Aufhebung der Entscheidung des DPMA – Zurückverweisung der Anmeldung an das DPMA zur Prüfung und zur Entscheidung in der Sache
Patentnichtigkeitsklageverfahren – „(keine) Aussetzung des Nichtigkeitsverfahrens wegen Vindikationsklage“ – auf Übertragung und Umschreibung des Streitpatents gerichtete erfolgreiche Vindikationsklage der Nichtigkeitsklägerin – zum Beeinflussung auf das Nichtigkeitsverfahrens – zum Wegfall des Rechtsschutzbedürfnisses des Nichtigkeitsklägers bei dessen sachlicher Patentinhaberschaft – keine Aussetzung des Nichtigkeitsverfahrens bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung im Vindikationsrechtsstreit – sachlich widersprüchliche Entscheidungen drohen nicht – prozessökonomische Gründe gebieten keine Aussetzung