Markenbeschwerdeverfahren – „Palm Beach Bademoden Made in Germany (Wort-Bildmarke)/Palm Beach (Wort-Bildmarke)“ – keine Glaubhaftmachung der rechterhaltenden für einen Teil der Waren – keine Verwechslungsgefahr, fehlende Waren- und Dienstleistungsähnlichkeit – Kostenauferlegung auf den Widersprechenden
Patentbeschwerdeverfahren – „Techniken für rekonfigurierbare Decoder für ein drahtloses System“ – Änderung von Erteilungsunterlagen – Zurückverweisung an das DPMA