Markenbeschwerdeverfahren – „IGA TEC – TOP SPOT/IMATEC“ – zur rechtserhaltenden Benutzung – eingereichte Unterlagen reichen zur Glaubhaftmachung nicht aus – zur Aufklärungspflicht des Senats – keine Zulassung der Rechtsbeschwerde
Markenbeschwerdeverfahren – „IGA TEC – ON SPOT/IMATEC“ – zur rechtserhaltenden Benutzung – eingereichte Unterlagen reichen zur Glaubhaftmachung nicht aus – zur Aufklärungspflicht des Senats – keine Zulassung der Rechtsbeschwerde
Markenbeschwerdeverfahren – Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der ursprünglichen Widersprechenden – zur Unterbrechung der Verfahren vor dem BPatG und dem DPMA – Ablehnung der Aufnahme des Rechtsstreits durch den Insolvenzverwalter – Abtretungsvertrag – Übertragung der Widerspruchsmarke auf die Inhaberin der angegriffenen Marke – Antrag auf Eintragung des Rechtsübergangs in das Register – Übernahme des Rechtsstreits – Rücknahme des Widerspruchs – Erledigung des Widerspruchsverfahrens – Wirkungslosigkeit des Beschlusses des DPMA, mit dem die Löschung der angegriffenen Marke angeordnet wurde
Markenbeschwerdeverfahren – Löschungsverfahren – „rapsgelb (Farbmarke)“ – zur Zulässigkeit des Löschungsantrags – Auswirkungen von Zweifeln an der Eignung eines Gutachtens zur Verkehrsdurchsetzung – demoskopische Befragung betreffend die Verkehrsmeinung zu einem über fünf Jahre zurückliegenden Zeitpunkt – keine Gewährleistung verwertbarer Angaben – zur Feststellungslast – zur Umkehr der Beweislast – Zulassung der Rechtsbeschwerde
Gebrauchsmusterbeschwerdeverfahren – „Verfahrenskostenhilfe für die Aufrechterhaltungsgebühr für die Jahre 7 und 8“ – elektronische Aktenführung bei dem DPMA – Ausfertigung eines elektronischen Dokuments – vom Wortlaut der § 6 Nr. 3 EAPatV abweichender Vermerk zur Gültigkeit des Dokuments ohne Unterschrift – Zulassung der Rechtsbeschwerde zur Klärung der Frage, ob der abweichende Vermerk der Vorschrift des § 6 Nr. 3 EAPatV genügt – Rechtswahrnehmung des Beschwerdeführers entspricht nicht der einer vermögenden Person in derselben Situation – keine weitere Aufrechterhaltung des Gebrauchsmusters im Wege der Verfahrenskostenhilfe