Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde eines NPD-Funktionärs gegen den Widerruf seiner Waffenbesitzkarte – Rügen einer Verletzung der Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 GG) bzw des Willkürverbots (Art 3 Abs 1 GG) unzureichend substantiiert
Nichtannahmebeschluss mit Tenorbegründung: Anhörungsrüge ist offensichtlich aussichtslos und hält daher die Monatsfrist des § 93 Abs 1 S 1 BVerfGG nicht offen, wenn kein Gehörsverstoß geltend gemacht, sondern lediglich die Richtigkeit der fachgerichtlichen Entscheidung beanstandet wird
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Meinungsfreiheit durch fälschliche Einordnung einer Äußerung als Schmähkritik – Gegenstandswertfestsetzung