(Verteilung eines Übergangsgewinns – § 163 AO – Korrekturen bei Übergang von der Einnahmen-Überschuss-Rechnung zum Betriebsvermögensvergleich – Billigkeitsentscheidung als sonstiger Verwaltungsakt – keine Bindung an Tatsachengericht bei Prüfung der Frage, ob der Inhalt einer behördlichen Erklärung einen Verwaltungsakt darstellt)
Sog. Vorbezug für Wohneigentum einer Schweizer öffentlich-rechtlichen Versicherungskasse für einen sog. Grenzgänger – Die Entscheidung wurde nachträglich zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt; sie war seit dem 24.02.2016 als NV-Entscheidung abrufbar.