(Abzugsfähigkeit von Bewirtungsaufwendungen nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EStG – Revisionszulassung wegen einer Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung – Erlass eines Grundurteils – Berücksichtigung des Inhalts der Akten)
Nichtannahmebeschluss: Abfärberegelung des § 15 Abs 3 Nr 1 EStG – Personengesellschaft (hier: GbR) für Verfassungsbeschwerde gegen eine einheitliche und gesonderte Gewinnfeststellung nicht beschwerdebefugt – zudem Zweifel bzgl der hinreichenden Substantiierung der Verfassungsbeschwerde