Umfang der materiell-rechtlichen Ausschlussfrist des § 16 Abs. 1 EEG 2004; „höhere Gewalt“ bei Postlaufverzögerungen; Privilegierung stromintensiv produzierender Unternehmen und Berufs- und Wettbewerbsfreiheit
Bundesamt für Verfassungsschutz darf Bundestagsabgeordnete nur unter strengen Verhältnismäßigkeitsanforderungen beobachten – Zum Gewährleistungsgehalt des Art 38 Abs 1 S 2 GG (freies Mandat der Abgeordneten) – § 8 Abs 1 S 1, § 3 Abs 1 Nr 1 iVm § 4 Abs 1 S 1 Buchst c BVerfSchG als den Anforderungen des Gesetzesvorbehalts entsprechende Rechtsgrundlage für Beobachtung von Abgeordneten