Nichtannahmebeschluss: teilweise wegen nicht hinreichender Substantiierung unzulässige, teilweise unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen eine Ordnungsgeldfestsetzung, die nach verspäteter Offenlegung eines Jahresabschlusses gemäß § 335 HGB erfolgte
Einstellung eines Verfassungsverfahrens infolge Erledigterklärung des Beschwerdeführers – Erledigung des Verfahrens zur Rückführung Asylsuchender nach Griechenland gemäß der Dublin-II-Verordnung
Flüchtlingsanerkennung; Glaubenswechsel; Ernsthaftigkeit der Glaubensüberzeugung; Feststellung einer inneren Tatsache; Notwendigkeit der erneuten Einvernahme in der Berufungsinstanz; vereinfachtes Berufungsverfahren; Wiederaufgreifen