Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Garantie effektiven Rechtsschutzes durch überlange Dauer eines finanzgerichtlichen Verfahrens – insb zur Angemessenheit der Verfahrensdauer in der Revisionsinstanz – hier: berufsrechtliches Verfahren über Wiederbestellung eines Steuerberaters – nahezu fünfjährige Dauer des Verfahrens vor dem FG nicht mehr vertretbar – hingegen Dauer des Verfahrens vor dem BFH nicht zu beanstanden – Gegenstandswertfestsetzung auf 8000 Euro
Eingeschränkte gerichtliche Kontrolle einer Verwaltungsentscheidung – hier durch eine Behörde vorgenommene steuerrechtlich relevante Zuordnung eines Betriebs zum verarbeitenden Gewerbe – mit Art 19 Abs 4 GG nicht vereinbar – zur gesetzlichen Grundlage für die Heranziehung der Klassifikation der Wirtschaftszweige durch das Statistischen Bundesamtes zur Qualifikation eines Betriebes iSd InvZulG 1999 – Verbot, die in Art 19 Abs 4 GG garantierte Wirksamkeit des Rechtsschutzes durch die Gewährung einer behördlichen Letztentscheidungsbefugnis aufzugeben