Kostenantrag des Nebenintervenienten auf Seiten des Beklagten nach Klagerücknahme des Beschwerdegegners im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren durch einen nicht beim Bundesgerichtshof zugelassenen Anwalt
Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand: Zeitpunkt der Zustellung mit Empfangsbekenntnis; Anforderungen an Fristenkontrolle durch auszubildendes Personal
Nichtannahmebeschluss: Zur Reichweite des Anspruchs eines Sehbehinderten auf Zugänglichmachung von Schriftstücken im Zivilprozess gem § 191a GVG aF – keine Verletzung des Benachteiligungsverbots (Art 3 Abs 3 S 2 GG), wenn dem Betroffenen der Inhalt von Schriftstücken durch seinen Rechtsanwalt vermittelt werden kann und der Streitgegenstand übersichtlich ist