(Zuständigkeit eines Finanzamts für Konzernbetriebsprüfung für landwirtschaftliche Betriebe aller Größenordnungen – Fehlende Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage – Verfassungsmäßigkeit von § 165 Abs. 2 Satz 1 AO und § 171 Abs. 8 Satz 1 AO)
(Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 19.10.2011 X R 48/09 – Nichtabziehbarkeit von Schulgeld für nicht anerkannte Ergänzungsschulen als Sonderausgabe – Kein Verstoß gegen Verfassungsrecht und unionsrechtliche Grundfreiheiten – Vorübergehende Schlechterstellung bei Übergangsregelung – Schutzbereich des Art. 7 Abs. 4 Satz 1 GG und des Art. 103 Abs. 1 GG)