Erlass einer einstweiligen Anordnung im Verfassungsbeschwerdeverfahren: Einstweilige Untersagung des Vollzugs einer Auslieferung an die Russische Föderation – potentielle politische Verfolgung im Zielstaat, mangelnde Gesamtwürdigung der dortigen Haftbedingungen – Folgenabwägung
Verwerfung einer Nichtanerkennungsbeschwerde (Art 93 Abs 1 Nr 4c GG, § 13 Nr 3a BVerfGG): Versäumung der Beschwerdefrist (§ 96a Abs 2 BVerfGG) – § 93 Abs 2 BVerfGG nicht analog anwendbar, mithin keine Möglichkeit der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
Verwerfung einer Nichtanerkennungsbeschwerde (Art 93 Abs 1 Nr 4c GG, § 13 Nr 3a BVerfGG): Versäumung der Beschwerdefrist (§ 96a Abs 2 BVerfGG) – § 93 Abs 2 BVerfGG nicht analog anwendbar, mithin keine Möglichkeit der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
Offensichtlich unzulässiges Ablehnungsgesuch gegen die Richterinnen und Richter des Zweiten Senats – Besuch einer Delegation des Bundesverfassungsgerichts bei der Bundesregierung am 30. Juni 2021 begründet trotz zeitlicher Nähe zur mündlichen Verhandlung am 21. Juli 2021 keine Besorgnis der Befangenheit im Organstreitverfahren