Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung von Art 101 Abs 1 S 2 GG bei Nichtvorlage an den EuGH unter vertretbarer Annahme eines „acte clair“ – Verfütterungsverbot für tierisches Fett gem § 18 Abs 1 S 1 LFGB – zudem keine Verletzung der Berufsfreiheit des betroffenen Futtermittelproduzenten – jedoch ggf gesetzgeberische Anpassung des § 18 Abs 1 S 1 LFGB geboten