Partielle Unvereinbarkeit des § 8c S 1 KStG (juris: KStG 1977) idF vom 14.08.2007 sowie des § 8c Abs 1 S 1 KStG 1977 idF vom 12.08.2008 und späterer Fassungen mit Art 3 Abs 1 GG – Verhinderung von Gestaltungsmissbrauchs grds zur Rechtfertigung einer Ungleichbehandlung geeignet – vorliegend jedoch gesetzgeberische Typisierungsbefugnis überschritten – Gesetzliche Neuregelung, rückwirkend zum 01.01.2008, bis spätestens 31.12.2018 geboten
Nichtannahmebeschluss: Verletzung der Rechtsschutzgleichheit nicht hinreichend substantiiert gerügt, wenn Vergütungsrisiko des Mandanten (hier: gem § 8a Abs 4 S 1 BeratHiG) nicht dargelegt wurde
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Meinungsfreiheit durch eine strafrechtliche Verurteilung wegen Beihilfe zur Volksverhetzung – zur kontextbezogenen Ermittlung des Aussagegehalts einer mehrdeutigen Äußerung
Nichtannahmebeschluss: Zu den Voraussetzungen für die Annahme eines Systemversagens bzgl der Aufnahme einer Behandlungsmethode in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung – Verfassungsbeschwerde unzureichend substantiiert
Nichtannahmebeschluss: Zu den Darlegungsanforderungen im Verfassungsbeschwerdeverfahren, wenn ein oberstes Bundesgericht eine Nichtzulassungsbeschwerde verworfen hat, weil es alle wesentlichen Aspekte einer Verfassungsfrage als geklärt ansieht – sowie zur Auslegung des § 229 Abs 1 S 1 Nr 5 SGB V (juris: SGB 5) hinsichtlich der Behandlung eingezahlter Beiträge auf einen (auf die Arbeitgeberin des Beschwerdeführers als Versicherungsnehmerin laufenden) Lebensversicherungsvertrag