Landesrechtliche Einschränkungen für Spielhallen (ua: Verbot des Verbundes mehrerer Spielhallen an einem Standort, Abstandsgebote, reduzierte Gerätehöchstzahl, Aufsichtspflicht) verfassungsrechtlich unbedenklich – Bekämpfung der Spielsucht als wichtiges Gemeinwohlziel, entsprechende Ausrichtung staatlicher Maßnahmen geboten – normunmittelbare Verfassungsbeschwerden teilweise wegen Subsidiarität unzulässig
Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung zur Untersagung der Abschiebung des Antragstellers in den Kosovo: unzureichende Substantiierung des eA-Antrags
Nichtannahmebeschluss: Zur Vereinbarkeit der Versagung einer Billigkeitsmaßnahme (§§ 163, 227 AO 1977) bzgl der Verrechenbarkeit von Verlustvorträgen gem § 10a GewStG mit Art 3 Abs 1 GG – hier: keine Verletzung
Nichtannahmebeschluss: Reform des Notariatswesens in Baden-Württemberg mit Art 33 Abs 5 GG vereinbar – keine Verletzung grundrechtsgleicher Rechte eines württembergischen Bezirksnotars im Hinblick auf amtsangemessene Beschäftigung, Fürsorgepflicht des Dienstherrn, amtsangemessene Alimentierung und Vertrauensschutz – Beurkundungstätigkeit durch Bezirksnotare nicht Teil des Kernbestands von Strukturprinzipien des Berufsbeamtentums
Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Rechtssatzverfassungsbeschwerde eines Brandschutzdienstleisters gegen § 16 Abs 2 S 3 Brand/KatSchG NW (Erfordernis der Betriebszugehörigkeit von Angehörigen einer Werkfeuerwehr) – lediglich redaktionelle Änderung gegenüber § 15 Abs 2 S 1 FeuerschG NW 1998 setzt Beschwerdefrist des § 93 Abs 3 BVerfGG nicht in Gang
Nichtannahmebeschluss ohne Begründung – Zurückweisung eines mangels geeigneter Begründung offensichtlich unzulässigen Ablehnungsgesuchs gegen Richter des BVerfG
Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung von Art 101 Abs 1 S 2 GG durch Nichtvorlage der Frage, ob das Ziel einer effektiven Zuwanderungskontrolle als zwingender Grund des Allgemeininteresses eine Beschränkung der Stillhalteklausel des Art 13 EWGAssRBes 1/80 rechtfertigen könne – zudem keine Verletzung des Art 101 Abs 1 S 2 GG durch Fehlen einer expliziten Begründung der Nichtvorlage