Familienrecht

Nichtannahmebeschluss: PKH im sozialgerichtlichen Verfahren und Grundsatz der Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) – hier: Versagung von Prozesskostenhilfe durch Fachgericht wegen mangelnder Erfolgsaussichten der Rechtsverfolgung verletzt keine Grundrechte – Anwendbarkeit von § 44 SGB 10 sowie des Gegenwärtigkeitsgrundsatzes hinsichtlich Leistungen nach dem AsylbLG keine schwierige, bislang ungeklärte Rechtsfrage – einschlägige Entscheidungen des BSG (BSGE 101, 49; BSGE 104, 213) als Auslegungshilfe

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Familienrecht

Nichtannahmebeschluss: Rechtswahrnehmungsgleichheit gebietet keine Gewährung von Beratungshilfe, wenn lediglich weitere Unterlagen zur Feststellung der Leistungspflicht des Leistungsträgers einzureichen waren – zudem Aufwendungsersatz gem § 63 Abs 2 SGB 10 erst für Widerspruchsverfahren, jedoch noch nicht für Verwaltungsverfahren

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Familienrecht

Ausschluss von Nicht-EU-Bürgern von der Gewährung des Landeserziehungsgeldes nach dem Bayerischen Landeserziehungsgeldgesetz (juris: LErzGG BY) verfassungswidrig

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Europarecht

Teils unzulässige, teils unbegründete Wahlprüfungsbeschwerde gegen Bundestagswahl 2009 hinsichtlich der Einteilung der Wahlbezirke (§ 3 BWahlG) – Zuschnitt der Wahlkreise begründete keinen Wahlfehler – Wahlrechtsgleichheit (Art 38 Abs 1 GG) nicht verletzt – jedoch Anteil der Minderjährigen an Wohnbevölkerung künftig bei Wahlkreiszuschnitt zu berücksichtigen

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Arbeitsrecht

Verwerfung einer Wahlprüfungsbeschwerde: Teilweise Unzulässigkeit wegen unzureichender Substantiierung bzw nicht ausreichender Geltendmachung im Einspruchsverfahren – keine anderweitige Beurteilung bereits entschiedener Fragen (Neuregelungsfrist für Überhangmandate; Verhältniswahl nach „starren“ Listen; 5 %-Sperrklausel; Regelung wesentlicher Teile des Wahlrechts außerhalb der Verfassung) geboten

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IT- und Medienrecht

Stattgebender Kammerbeschluss: Keine Regelvermutung für Vorrang des allgemeinen Persönlichkeitsrechts gegenüber Meinungsfreiheit bei schutzbedürftigen Interessen Jugendlicher oder junger Erwachsener – hier: zivilrechtliche Verurteilung einer Tageszeitung zur Unterlassung von identifizierender Wortberichterstattung über Bagatelldelikte jugendlicher Prominenter verletzt Meinungsfreiheit (Art 5 Abs 1 S 1 GG) – Gegenstandswertfestsetzung auf 8000 Euro

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