Benachteiligung von Teilzeitbeschäftigten bei der Versorgung; Regelungen des Beamtenversorgungsgesetzes, die zu einer überproportionalen Schlechterstellung führen, dürfen nicht mehr angewendet werden
Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes: Anspruch auf Überschussbeteiligung durch Gutschrift von Bonuspunkten in bestimmter Höhe nach dem Systemwechsel; Auskunftsanspruch