Markenbeschwerdeverfahren – „Nett von Netto (Wort-Bild-Marke)“ – zum Dienstleistungsverzeichnis – Handel mit Dienstleistungen – hinreichend klare Bezeichnung der Dienstleistungen in Klasse 35
Markenbeschwerdeverfahren – „Nett VON NETTO (Wort-Bild-Marke)“ – zum Dienstleistungsverzeichnis – Handel mit Dienstleistungen – hinreichend klare Bezeichnung der Dienstleistungen in Klasse 35
Markenbeschwerdeverfahren – „Tv.de“ – zur Einschränkung des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses – keine Hinweise des Senats zur Änderung der materiell-rechtlichen Grundlagen der Entscheidung – keine richterlichen Hinweise zur Einschränkung des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses – keine Unterscheidungskraft