Markenbeschwerdeverfahren – „D-Linksoft Business Softwarevertrieb und –Support D-L (Wort-Bild-Marke)/D-Link (Gemeinschaftsmarke)“ – zur Kennzeichnungskraft – zur rechtserhaltenden Benutzung – Waren- und Dienstleistungsähnlichkeit – Verwechslungsgefahr durch gedankliches Inverbindungbringen
Markenbeschwerdeverfahren – „Procura“ – Erfordernis der eindeutigen Bestimmung der beanspruchten Waren und Dienstleistungen – keine Eindeutigkeit des beschwerdegegenständlichen Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses aufgrund der verwendeten runden und eckigen Klammern – Beitritt der Präsidentin des DPMA zur Klärung der Verwendung solcher Klammern