Markenbeschwerdeverfahren – „TriTec TriTec Computersysteme (Wort-Bild-Marke)/TRiTEC ELECTRONIC GMBH (Wort-Bild-Marke)“ – zur Einrede der Nichtbenutzung – keine Veränderung des kennzeichnenden Charakters – zur Waren- und Dienstleistungsähnlichkeit – zur Kennzeichnungskraft – klangliche Verwechslungsgefahr
Markenbeschwerdeverfahren – „YOUNGStyle (IR-Marke, Wort-Bild-Marke)“ – zu den Anforderungen an die Unterscheidungskraft: markenrechtliche Voraussetzungen und geringere Anforderungen an Werktitel – erlangter Markenschutz von kaum oder nicht unterscheidungskräftigen Werktiteln rechtfertigt keine Annahme, dass sich bei Verlagsprodukten eine entsprechende Übung herausgebildet hätte, dass als Produktbezeichnung zusammengesetzte Zeichen mit inhaltsbezogenem Wortbestandteil in Verbindung mit einfacher graphischer Gestaltung einen betrieblichen Herkunftshinweis darstellen – keine Unterscheidungskraft