Markenbeschwerdeverfahren – “EMTECON GmbH/TECCON” – zur Kennzeichnungskraft – Dienstleistungsidentität – keine unmittelbare Verwechslungsgefahr – keine Verwechslungsgefahr durch gedanklich Verbindung – keine mittelbare Verwechslungsgefahr – keine Verwechslungsgefahr im weiteren Sinne
Markenbeschwerdeverfahren – “Blue Line DER WEG ZUM ZIEL (Wort-Bild-Marke)/Die blaue Linie” – allenfalls geringe Waren- und Dienstleistungsähnlichkeit – begriffliche Ähnlichkeit – Neutralisierung durch klangliche und schriftbildliche Unähnlichkeit – keine Verwechslungsgefahr
Markenbeschwerdeverfahren – “DAPUR/KAPUR” – Erhebung der Einrede der Nichtbenutzung im Beschwerdeverfahren – fehlende Glaubhaftmachung der rechtserhaltenden Benutzung – Zurückweisung des Widerspruchs