(Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 01.12.2015 VII R 44/14 – Keine Berufung des Steuerschuldners auf ursprüngliche Tilgungsbestimmung bei später ausdrücklich gebilligter Umbuchung bzw. Erstattung – Treu und Glauben – Vertretungsmacht in Form einer Duldungsvollmacht – Änderbarkeit einer Tilgungsbestimmung)
Keine Schlussbesprechung bei Verzicht des Steuerpflichtigen auf ihre Durchführung – Folgen für den Eintritt der Festsetzungsverjährung – Grundsätzliche Bedeutung bei ausgelaufenem oder auslaufendem Recht
Krankenversicherung – freiwilliges Mitglied – Berücksichtigung von Einkünften aus Kapitalvermögen (hier: thesaurierte Gewinne aus der Beteiligung an geschlossenen Immobilienfonds) bei der Beitragsbemessung