Haftung des bauaufsichtsführenden Architekten: Verjährung bei arglistigem Verschweigen eines offenbarungspflichtigen Mangels; Verletzung einer Organisationsobliegenheit des arbeitsteilig tätigen Architekten; Anschein einer Bauüberwachungspflichtverletzung bei schwerwiegendem Baumangel; Ersatz für entfernte Mangelfolgeschäden
(Unterlassene Verfahrensaussetzung als Verstoß gegen die Grundordnung des Verfahrens – Vorgreiflichkeit des einheitlichen und gesonderten Gewinnfeststellungsverfahrens – Annahme einer Mitunternehmerschaft bei Ehegatten – Mitwirkungspflicht bei Nachweis einer ausländischen Gütergemeinschaft – Geltungsbereich des § 181 Abs. 5 AO)
Installation von Überwachungskameras auf einem Privatgrundstück als Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts des Grundstücksnachbarn bei hypothetischer Überwachungsmöglichkeit