Erneute Wiederholung einer eA im Verfahren der abstrakten Normenkontrolle: Vorläufige Außervollzugsetzung des § 19 ZensG 2011 – Hauptsache- und eA-Verfahren als eigenständige Sachen iSd § 5 Abs 3 S 1 BVerfGG
Haftung des Versicherungsmaklers: Pflichtverletzung bei der Abwicklung eines Versicherungsfalls; Pflicht des Versicherungsmaklers zur Hilfestellung bei der Regulierung eines Versicherungsschadens; Beachtung von Ausschlussfristen nach den Versicherungsbedingungen; Vermutung beratungsgerechten Verhaltens; mitwirkendes Verschulden der zu beratenden Person