Anordnung der Auslagenerstattung nach Erledigung einer Verfassungsbeschwerde (§ 34a Abs 3 BVerfGG) sowie Gegenstandswertfestsetzung – hier: Abschiebungsverbot hinsichtlich Afghanistan
(Nichtzulassungsbeschwerde – grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache – Schwerbehindertenrecht – Merkzeichen G nicht für nach § 2 Abs 3 SGB 9 gleichgestellte behinderte Menschen – keine Klärungsbedürftigkeit – Darlegungsanforderungen)
(Sozialgerichtliches Verfahren – Nichtzulassungsbeschwerde – Verfahrensfehler – Fehlen von Entscheidungsgründen iS von § 136 Abs 1 Nr 6 SGG – Verweisung gemäß § 153 Abs 2 SGG – neue rechtserhebliche Tatsachen oder Beweisanträge in der Berufungsinstanz – Prüfungsmaßstab für Rechtserheblichkeit – falsch bezeichnetes Datum des zitierten Urteils – Elterngeldrecht – § 2 Abs 8 S 4 BEEG aF – nachgeburtliches Einkommen – Berechnung der Steuern nach Steuervorauszahlung – spätere endgültige Steuerfestsetzung nicht maßgeblich)
Nichtzulassungsbeschwerde – grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache – Schwerbehindertenrecht – GdB-Feststellung – Bestimmung des Durchschnittswerts bei Schwankungen im Gesundheitszustand – Auslegung der Versorgungsmedizinischen Grundsätze – Klärungsbedürftigkeit – Divergenz – Darlegungsanforderungen