(Ausnahmsweise Zulässigkeit der Klage gegen sog. Nullbescheid – Gewerblichkeitsfiktion des § 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. f Satz 2 EStG für Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung oder Veräußerung inländischen Grundbesitzes – Gewinnermittlungsart)
Umsatzsteuerbefreiung für Leistungen der Eingliederungshilfe und im Rahmen des „Individuellen Services für behinderte Menschen“ durch eine Pflegekraft – Eng mit der Sozialfürsorge und der sozialen Sicherheit verbundene Dienstleistungen und Lieferungen von Gegenständen – Einrichtung mit sozialem Charakter