Wohnraummiete: Nichtzahlung einer auf die Verletzung mietvertraglicher Pflichten zurückgehenden titulierten Schadensersatzforderung des Vermieters als berechtigter Grund zur ordentlichen Kündigung; Darlegungs- und Beweislast für eine schuldhafte Pflichtverletzung; Fortsetzung der Obhutspflichtverletzung nach rechtskräftiger Verurteilung als Kündigungsgrund
Nichtannahmebeschluss: Darlegungsanforderungen im Klageerzwingungsverfahren (§ 172 StPO) und Rechtsschutzanspruch (Art 19 Abs 4 GG) – Soweit zur Sachverhaltsdarlegung herangezogene Beweismittel entlastende Umstände enthalten, muss Antrag gem § 172 Abs 3 S 1 StPO hierauf entkräftend eingehen – hier: keine Pflicht zur Kenntnisverschaffung über Akteninhalt – jedoch Darlegung eines eine Klageerhebung rechtfertigenden Sachverhalts geboten
Beweiswürdigung im Strafverfahren: Überzeugung von der Täterschaft aufgrund Übereinstimmung von DNA-Identifizierungsmustern; Anforderungen an die Urteilsgründe bei Heranziehung von Vergleichspopulationen